Politisches-System SAS

Im Rahmen des Projekts „Schule als Staat" wurde ein eigenes politisches System eingeführt, das den Schülerinnen und Schülern demokratische Strukturen und Prozesse näherbringen soll. Zentrales Element dieses Systems ist ein Parlament, das aus insgesamt 25 Mitgliedern besteht und sich nach den prozentualen Ergebnissen der Parlamentswahl zusammensetzt. Bereits ein Sitz genügt, um ins Parlament einzuziehen, was auch kleineren Parteien eine Mitwirkung ermöglicht. Durch diese Strukturen und Abläufe erhalten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, demokratische Entscheidungsprozesse aktiv zu erleben und Verantwortung innerhalb eines funktionierenden Staatsmodells zu übernehmen.

INFO
Man kann erst ab Klasse 8 Teil einer Partei sein.

Parteiengründung

Parteien können ab einer Mindestanzahl von fünf Mitgliedern gegründet werden und sind berechtigt, Wahllisten aufzustellen sowie eine Kandidatin oder einen Kandidaten für das Amt der Präsidentin bzw. des Präsidenten zu nominieren. Um den Wählerinnen und Wählern eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen, findet im Vorfeld der Wahl eine Podiumsdiskussion statt, bei der die Präsidentschaftskandidaten ihre Positionen vorstellen und Fragen beantworten.

Wahl

Die Wahl des Parlaments erfolgt durch die Bürgerinnen und Bürger des Schulstaats. Während des Wahlkampfs machen die Parteien mit verschiedenen Maßnahmen, insbesondere durch Plakate im Schulgebäude, auf ihre Programme und Kandidaturen aufmerksam und werben um Stimmen.

Minister und Präsidentenwahl

Nach der Wahl tritt das neugewählte Parlament zusammen und wählt zunächst eine Parlamentspräsidentin oder einen Parlamentspräsidenten, der bzw. die die Sitzungen leitet und die parlamentarische Ordnung wahrt. Im Anschluss daran werden die Präsidentin bzw. der Präsident des Staats sowie die Ministerinnen und Minister gewählt. Darüber hinaus besitzt das Parlament das Recht, Gesetze zu erlassen sowie bestehende Regelungen zu ändern oder aufzuheben.

Die Frist für das Eintragen einer Partei in eine Liste ist der 09.01.26 .

Nein gibt es nicht. Die Altersgrenze ist in der Verfassung von Lutzemburg festgelegt.
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